Category Image
Rundschreiben

2004 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Neuregelungen im Zahnersatzbereich ab 1. 1. 2005 [RS 2004/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2004 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 2.7.2. RS 2004/04, Ausnahmefälle für Implantate und Suprakonstruktionen

In den in Nummer 44 der Zahnersatz-Richtlinien in der am 1. 1. 2004 in Kraft getretenen Fassung beschriebenen Fällen (zahnbegrenzte Einzelzahnlücke, atrophierter Kiefer) sind auch Suprakonstruktionen Gegenstand der Regelversorgung. In diesen Fällen hat der Versicherte ebenfalls Anspruch auf den sich aufgrund der Befundsituation vor Setzen des Implantates ergebenden Festzuschuss. Abrechnungsgrundlage für die Vergütung der implantatbedingten Leistungen ist in diesen Fällen jedoch im Gegensatz zu den unter Ziff. 2.7.1. genannten "Wahlleistungen" der BEMA und BEL II.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.