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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. A.III.1.1.3. RS 2002/02, Bezug von Verletztengeld

Der Bezug von Verletztengeld nach den §§ 45 ff. SGB VII löst Versicherungspflicht nach § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI aus. Dies gilt nicht für das pauschalierte Verletztengeld, das nach § 55 Absatz 2 SGB VII in Verb. mit § 13 Absatz 1 KVLG 1989 bemessen ist.


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