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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.II.4.2.1. RS 1997/01, Jugendliche [in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation]

Für die nach § 26 Absatz 1 Nummer 1 SGB III versicherten [Jugendlichen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und Personen] in Einrichtungen der Jugendhilfe schreibt § 345 Nummer 1 SGB III als beitragspflichtige Einnahme ein Arbeitsentgelt in Höhe von 20  v. H. der monatlichen Bezugsgröße vor. . .


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