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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.I.2.15. RS 1997/01, Ältere Personen

Personen, die das [Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des SGB VI vollenden], sind nach § 28 [Absatz 1] Nummer 1 SGB III . . . in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Die Versicherungsfreiheit beginnt mit Ablauf des Monats, in dem das [maßgebliche] Lebensjahr vollendet wird. . .


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