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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.4.1.1. RS 1991/01, Allgemeines

Die Vorschrift des § 172 Absatz 1 SGB VI entspricht dem bisherigen § 1386 RVO, § 113 AVG, § 130 Absatz 7 RKG, § 40 Absatz 8 SVG und soll Wettbewerbsvorteile bei Arbeitgebern verhindern, die Rentner, Bezieher von Versorgungsbezügen oder diesen vergleichbare Personen, die rentenversicherungsfrei sind, beschäftigen. Diese Arbeitgeber sollen so gestellt werden, als wenn sie jemanden beschäftigen, für den Beiträge an die Rentenversicherung abzuführen wären.


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