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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.III.1.1.4. RS 1991/01, Seeleute

(1) Für Seeleute tritt als Beitragsbemessungsgrundlage nach § 163 Absatz 2 SGB VI an die Stelle des tatsächlichen Arbeitsentgelts [der Betrag, der nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beitragsberechnung maßgebend ist (vgl. § 92 SGB VII)].

(2) . . .

(3) Entsprechendes gilt über § 344 Absatz 1 SGB III] für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und nach § 233 SGB V für die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge.

(4) . . .


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