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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 6.3. RS 1996/01, Grundsätze der Krankenkassenwahl

Die Ausübung des Krankenkassenwahlrechts nach den unter Ziff. 6.2. beschriebenen Bedingungen, die dabei einzuhaltenden Fristen und das erforderliche Meldeverfahren werden in § 175 SGB V beschrieben. Absatz 1 dieser Vorschrift stellt in Verb. mit § 173 Absatz 1 SGB V klar, dass das Wahlrecht vom Versicherten selbst gegenüber der von ihm gewählten Krankenkasse zu erklären ist. Die Krankenkasse darf die Mitgliedschaft eines Wahlberechtigten nicht ablehnen.


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