Category Image
Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 2.2.2. RS 1996/01, In der Kranken- und Pflegeversicherung

(Rechtsgrundlage nicht abgebildet; siehe Bd. I: § 5 KSVG)

Auch in der Krankenversicherung tritt Versicherungspflicht dann nicht ein, wenn der Künstler bereits anderweitig gegen Krankheit in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist oder er aus anderen Gründen keinen Versicherungsschutz benötigt. . .


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.