Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 60 SGB X Ziff. 1. RS 1981/01, Anwendungsbereich

(1) Die Vorschrift entspricht dem § 61 VwVfG.

(2)§ 60 regelt die Vollstreckbarkeit von sog. subordinationsrechtlichen Verträgen im Sinne des § 53 Absatz 1 Satz 2 und die Vollstreckung aus solchen Verträgen. Die Regelung macht deutlich, dass verwaltungsrechtliche Verträge — wie auch bürgerlich-rechtliche Verträge — nicht ohne Weiteres im Vollstreckungswege durchgesetzt werden können, vielmehr muss sich grundsätzlich jede Vertragspartei um einen Vollstreckungstitel im Wege der Klage bemühen, es sei denn, der Vertragspartner hat sich der sofortigen Vollstreckung aus dem Vertrage unterworfen. Diesen Fall regelt § 60 Absatz 1, der die Voraussetzungen der sofortigen Vollstreckung aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag bestimmt, wobei nicht danach unterschieden wird, ob die Behörde gegen den Bürger vollstrecken will oder umgekehrt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.