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Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
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1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 53 SGB X Ziff. 2. RS 1981/01, Der öffentlich-rechtliche Vertrag als Teil des Verwaltungsverfahrens

Auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages sind gemäß § 8 die Verfahrensgrundsätze anwendbar, aber auch die sonstigen verfahrensrechtlichen Regelungen (vgl. § 61). Demnach sind die Vorschriften über die örtliche und sachliche Zuständigkeit (vgl. zur örtlichen Zuständigkeit § 2), Beteiligungsfähigkeit (§ 10), Verfahrenshandlungsfähigkeit (§ 11), Beteiligte (§ 12), Bevollmächtigte und Beistände (§ 13), Vertreter von Amts wegen (§ 15), ausgeschlossene Personen (§ 16), Besorgnis der Befangenheit (§ 17) anwendbar. Gemäß § 56 bedürfen öffentlich-rechtliche Verträge der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgesehen ist.


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