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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten in Bezug auf § 13 Absatz 3a SGB V [RS 2018/03]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 4.4.4. RS 2018/03, Langfristiger Heilmittelbedarf

Zudem regelt § 32 Absatz 1a Satz 3 SGB V zum langfristigen Heilmittelbehandlungsbedarf im Zusammenhang mit einem Genehmigungsverfahren, dass die Genehmigung eines entsprechenden Antrages als erteilt gilt, wenn die Krankenkasse nicht innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung herbeiführt. Soweit zur Entscheidung ergänzende Informationen der Antragstellenden erforderlich sind, ist der Lauf der Frist bis zum Eingang dieser Informationen nach § 32 Absatz 1a Satz 4 SGB V unterbrochen. Die Regelung gilt als Spezialregelung und geht § 13 Absatz 3a SGB V vor.


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