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Verordnungen

SGBBeglV – SGB-Beglaubigungsverordnung

Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB-Beglaubigungsverordnung - SGBBeglV)
Sozialversicherungsrecht
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SGBBeglV – SGB-Beglaubigungsverordnung



§ 1 SGBBeglV, Zu Beglaubigungen befugte Behörden

Die Behörden des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind befugt, Beglaubigungen nach den §§ 29 und § 30 SGB X vorzunehmen.


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