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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.6. MobRehaEmpf, Rehabilitationsteam und Qualifikation

(1) Zur Durchführung der mobilen Rehabilitation muss ein multiprofessionelles Rehabilitationsteam zur Verfügung stehen.

(2) Dieses setzt sich aus Ärzten und nicht ärztlichem Personal wie z. B. Physiotherapeuten/Krankengymnasten, Masseuren und Medizinischen Bademeistern, Ergotherapeuten, Logopäden/Stimm-, Sprech-, Sprachtherapeuten, Klinischen Psychologen/Psychotherapeuten, Sozialarbeitern/Sozialpädagogen, Sportlehrern/Sporttherapeuten, Diätassistenten/Ökotrophologen und Gesundheits- und Krankenpflegern zusammen. Diese müssen entsprechend ihrer Profession interdisziplinär eingesetzt werden. In der Regel wird für alle Therapeuten eine zweijährige Berufserfahrung vorausgesetzt. Ausnahmen sind zu begründen. Der Einsatz von Schülern oder Praktikanten ist nur unter Aufsicht und zur Unterstützung eines qualifizierten Mitarbeiters möglich. In jeder therapeutischen Disziplin muss mindestens ein Mitarbeiter über Erfahrungen von mindestens einem Jahr Vollzeittätigkeit 1 in einer im jeweiligen Indikationsgebiet rehabilitativ tätigen Einrichtung verfügen. Für alle Berufsgruppen gilt gemeinsam die Anforderung der regelmäßigen Fort- und Weiterbildung.

(3) Besonderheiten seitens der Qualifikationsanforderungen werden für die jeweilige Berufsgruppe im speziellen Teil aufgelistet.

1 Bei Teilzeittätigkeit verlängert sich dieser Zeitraum dementsprechend.


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