Category Image
Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.3.g. KVdRMeldeGs, Beginn/Ende eines Sozialgerichtsverfahrens oder Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels

Die krankenversicherungsrechtlichen Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Sozialgerichtsverfahrens bzw. die Rücknahme des Rechtsbehelfs bzw. Rechtsmittels sind identisch mit den Auswirkungen bei Beginn und Ende eines Widerspruchsverfahrens oder der Rücknahme des Widerspruchs. Die Ausführungen unter Ziff. 2.3.f. sind zu beachten.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.