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WpHG – Wertpapierhandelsgesetz

Gesetz über den Wertpapierhandel (Wertpapierhandelsgesetz - WpHG)
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WpHG – Wertpapierhandelsgesetz



§ 130a WpHG, Anwendungsbestimmung für § 32 Absatz 1 Satz 1

§ 32 Absatz 1 Satz 1 i. d. F. des Gesetzes vom 4. 2. 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) ist erstmals auf das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem 10. 2. 2026 beginnt.

§ 130a eingefügt durch G vom 4. 2. 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 33) (10. 2. 2026).


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