Category Image
Verordnungen

FAVO – Festbetrags-Anpassungsverordnung

Verordnung zur Anpassung von Arzneimittel-Festbeträgen (Festbetrags-Anpassungsverordnung - FAVO)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FAVO – Festbetrags-Anpassungsverordnung



§ 3 FAVO, [Inkrafttreten]

1 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 2 Die nach § 1 angepassten und nach § 2 angeglichenen Festbeträge werden mit Wirkung vom 1. 1. 2002 angewendet; bis zu diesem Zeitpunkt werden die bisherigen Festbeträge angewendet.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.