Category Image
Richtlinien

KmV-RL – Richtlinie "Kontakt mit Versicherten"

Richtlinie zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme bei Kontakt der Krankenkassen mit ihren Versicherten nach § 217f Absatz 4b SGB V (Richtlinie "Kontakt mit Versicherten") [KmV-RL]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

KmV-RL – Richtlinie "Kontakt mit Versicherten"



Anlage A Ziff. A.1. KmV-RL, Allgemeines

A.1.1.1 Dieser Leitfaden zeigt Möglichkeiten zur Umsetzung der Festlegungen in der Richtlinie des GKV-Spitzenverbands zum Schutz von Sozialdaten der Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme bei Kontakt der Krankenkassen mit ihren Versicherten nach § 217f Absatz 4b SGB V auf. 2 Die in dieser Anlage enthaltenen Umsetzungsmöglichkeiten sind nicht abschließend und beleuchten ausschließlich herausragende Aspekte einzelner Themen.

A.1.2.1 Der Umsetzungsleitfaden setzt auf dem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen Stand der Technik auf. 2 Künftige technische Entwicklungen können dabei die Notwendigkeit einer Anpassung der aufgezeigten Maßnahmen erfordern, die ggf. bereits vor der Bereitstellung einer überarbeiteten Fassung umzusetzen sind.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.