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Gesetze

GenG – Genossenschaftsgesetz

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz - GenG)
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GenG – Genossenschaftsgesetz



§ 86 GenG, Publizität des Genossenschaftsregisters

Die Vorschriften in § 29 über das Verhältnis zu 3. Personen finden bzgl. der Liquidatoren Anwendung.


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