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Rundschreiben

1983 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB X - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten [RS 1983/02]
Sozialversicherungsrecht
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1983 - Rundschreiben Nr. 2



§ 110 SGB X Ziff. 4. RS 1983/02, Rückforderung erbrachter Leistungen vom Leistungsempfänger

Ist die Erstattung nach § 110 Satz 2 SGB X ausgeschlossen, so scheidet eine Rückforderung auch gegenüber dem Leistungsberechtigten bzw. -empfänger grundsätzlich aus.


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