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Rundschreiben

2018 - Rundschreiben Nr. 2

Grundsätzliche Hinweise zu den versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Regelungen für Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen und gesetzliche Renten aus dem Ausland bei Versicherungspflichtigen [RS 2018/02]
Sozialversicherungsrecht
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2018 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.1.1.2. RS 2018/02, Mindesteinnahmegrenze

Für das Arbeitseinkommen gilt wie bei Versorgungsbezügen die Mindesteinnahmegrenze des § 226 Absatz 2 SGB V (Näheres vgl. Ziff. A.1.1.10.).


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