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Rundschreiben

2013 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu Einnahmen zum Lebensunterhalt [RS 2013/10]
Sozialversicherungsrecht
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2013 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 7.2.1. RS 2013/10, Entschädigungszahlungen nach dem SGB XIV und Renten nach dem BEG an Hinterbliebene

Im Gegensatz zu den Versichertenrenten sind Hinterbliebenenrenten nicht um die Entschädigungszahlungen nach § 83 Absatz 1 SGB XIV zu mindern. Sie sind in voller Höhe als Einnahmen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch Abfindungen nach § 86 SGB XIV für Witwen und Witwer. Zur zeitlichen Zuordnung siehe Ziff. 2.2.2.


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