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    BVerfG 09.08.2012 - 1 BvR 1902/11 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Zulässigkeit einer Außenprüfung

    Normen

    § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 193 1977

    Vorinstanz

    vorgehend BFH, 17. Mai 2011, Az: IV S 3/11, Beschluss
    vorgehend BFH, 29. Dezember 2010, Az: IV B 46/09, Beschluss


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