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Sozialversicherungsrecht
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    BSG 27.06.2024 - B 2 U 3/22 R - Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - Impfangebot des Arbeitgebers - Freiwilligkeit - übliche Impfreaktion kein Gesundheitsschaden - Impfkomplikation nach Impfschadensrecht - sachlicher Zusammenhang - betriebliches Interesse - objektivierte Handlungstendenz - Grippeschutzimpfung für Beschäftigte eines Krankenhauses - Erforderlichkeit der Impfung nach STIKO-Empfehlung - berechtigte Annahme des Versicherten - Gastronomieleiter

    Normen

    § 2, § 2, § 8, § 8, § 2 Nr 11 IfSG

    Vorinstanz

    vorgehend SG Koblenz, 22. Juli 2020, Az: S 6 U 215/17, Urteil
    vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 6. September 2021, Az: L 2 U 159/20, Urteil


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