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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.III.3.5. RS 2019/12, Zusammentreffen einer Mitgliedschaft als Rentenantragsteller und als Rentenantragsteller auf eine ALG-Rente

Treffen eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller nach § 189 SGB V und eine Mitgliedschaft als Rentenantragsteller nach § 23 KVLG 1989 zusammen, richtet sich die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen allgemeiner Krankenversicherung einerseits und der landwirtschaftlichen Krankenversicherung andererseits nach der in § 3 Absatz 2 Nummer 2 KVLG 1989 geregelten Versicherungszugehörigkeit, insoweit wird auf die Erläuterungen unter Ziff. B.II.2.2.1. Bezug genommen.


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