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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. B.I.1.3. RS 2019/12, Vorrangversicherung innerhalb der LKV

(1) Voraussetzung für die Durchführung der Altenteilerversicherung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 KVLG 1989 ist, dass der Rentenbezieher innerhalb der LKV nicht vorrangig pflichtversichert ist. Die Altenteilerversicherung kommt nicht zum Tragen, solange eine Vorrangversicherung besteht als

  • -landwirtschaftlicher Unternehmer nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 KVLG 1989,
  • -mitarbeitender Familienangehöriger nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 KVLG 1989 oder als
  • -Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 KVLG 1989.

(2) Nach einer Ergänzung des § 2 Absatz 1 Nummer 2 KVLG 1989 ist seit 1. 1. 2016 eine Vorrangversicherung als landwirtschaftlicher Kleinunternehmer ausgeschlossen.


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