Category Image
Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 12

Gemeinsames Rundschreiben Krankenversicherung und Pflegeversicherung der Rentner zum 1. 1. 2020 [RS 2019/12]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2019 - Rundschreiben Nr. 12



Ziff. A.VIII.1. RS 2019/12, Allgemeines

Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die beitragsrechtlichen Regelungen für Rentenantragsteller und Rentner, einschließlich der Regelungen zum Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Damit sind die für die Krankenversicherungsbeiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen auch für den Zusatzbeitrag anzuwenden.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.