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HwO – Handwerksordnung

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)
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HwO – Handwerksordnung



§ 123a HwO

1 § 22b Absatz 3, § 37 Absatz 3, die §§ 41b, § 41c Absatz 1 bis 3, die §§ 41d, § 42b Absatz 3, § 42c Absatz 3, § 49 Absatz 2 sowie § 51a Absatz 5 sind erstmals ab dem 1. 1. 2025 anzuwenden. 2 § 22b Absatz 3, § 37 Absatz 3, § 42b Absatz 3, § 42c Absatz 3, § 49 Absatz 2 sowie § 51a Absatz 5 sind in ihrer am 31. 7. 2024 geltenden Fassung bis zum Ablauf des 31. 12. 2024 weiter anzuwenden.

§ 123a eingefügt durch G vom 19. 7. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) (1. 8. 2024).


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