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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 2017 BGB, Fristbeginn bei Nachlasspflegschaft

Wird vor der Annahme der Erbschaft zur Verwaltung des Nachlasses ein Nachlasspfleger bestellt, so beginnen die in § 2014 und in § 2015 Absatz 1 bestimmten Fristen mit der Bestellung.


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