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§ 656b BGB, Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und § 656d

Die §§ 656c und § 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

§ 656b eingefügt durch G vom 12. 6. 2020 (BGBl. I S. 1245).


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