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BGB – Bürgerliches Gesetzbuch



§ 283 BGB, Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht

1 Braucht der Schuldner nach § 275 Absatz 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. 2 § 281 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 5 findet entsprechende Anwendung.


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