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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.5.7. RS 2024/03, Bezug von Mutterschaftsgeld

Bei einer Erkrankung des Kindes nach § 45 Absatz 1 SGB V besteht während des Bezuges von Mutterschaftsgeld kein Anspruch auf Kinderkrankengeld, da die Mutter nicht zur Betreuung des erkrankten Kindes oder wegen der stationären Mitaufnahme der Arbeit fernbleibt. Die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 3b SGB V greift insofern nicht.


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