Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 9.5.4. RS 2024/03, Bezug von Qualifizierungsgeld

Müssen Beziehende von Qualifizierungsgeld aufgrund der notwendigen Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes oder der medizinisch notwendigen Begleitung des Kindes während einer stationären Behandlung der Qualifizierungsmaßnahme (und ggf. ihrer Arbeit) fernbleiben, haben sie keinen Anspruch auf Qualifizierungsgeld, sondern einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (siehe Ziff. 4.4.1.14.).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.