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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 41 SGB V Ziff. 8. RS 1988/01, Zuzahlung

[Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Kalendertag ein Zuzahlung in Höhe von 10 EUR an die Einrichtung (§ 41 Absatz 3 in Verb. mit § 61 Satz 2 SGB V)].


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