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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 39 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Vereinbarung von Wahlleistungen

(1) Auch bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen ([§ 17 KHEntgG]) wird die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ([§ 2 BPflV]) direkt an das Krankenhaus vorgenommen. Die Krankenkasse stellt die Krankenhausbehandlung als Sachleistung zur Verfügung. Der Versicherte ist lediglich für die durch die Wahlleistung anfallenden Mehrkosten Selbstzahler.

(2) . . .


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