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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 39 SGB V Ziff. 4.1. RS 1988/01, Medizinische Notwendigkeit

(1) Anspruch auf Übernahme der Kosten der [Krankenhausbehandlung] (§ 107 in Verb. mit § 108 SGB V) besteht zur

  • -Erkennung von Krankheiten,
  • -Heilung von Krankheiten,
  • -Verhütung der Verschlimmerung von Krankheiten,
  • -Linderung von Krankheitsbeschwerden,
wenn das Behandlungsziel nicht durch ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege (§ 28 in Verb. mit § 37 SGB V) erreicht werden kann.

(2) Der behandelnde Arzt hat in der Verordnung die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung zu begründen (§ 73 Absatz 4 [Satz 2] SGB V).


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