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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 38 SGB V Ziff. 5.3.2. RS 1988/01, Verwandte und Verschwägerte vom 3. Grade an

Hinsichtlich der Kostenerstattung für Verwandte und Verschwägerte vom 3. Grad an gelten dieselben Regelungen wie für selbstbeschaffte nicht verwandte oder nicht verschwägerte Ersatzkräfte (vgl. § 38 SGB V Ziff. 5.2.).


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