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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 32 SGB V Ziff. 1. RS 1988/01, Allgemeines

(1) Es besteht ein Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln, sofern diese nicht nach § 34 SGB V von der Verordnung zulasten der Krankenkassen ausgeschlossen sind. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, haben zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung zu leisten.

(2) Bei den Heilmitteln handelt es sich um Dienstleistungen.


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