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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 25 SGB V Ziff. 3. RS 1988/01, Vergütung

Nach der Begründung wird davon ausgegangen, dass die Gesundheitsuntersuchung durch eine entsprechende ärztliche Beratung ergänzt wird. Nach § 85 Absatz 2 [Satz 5] SGB V wird die Gesundheitsuntersuchung durch eine Pauschale vergütet. Mit dieser Pauschale ist zugleich die ärztliche Beratung abgegolten.


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