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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 23 SGB V Ziff. 4. RS 1988/01, Voraussetzungen der Leistungsgewährung

Unter den in § 23 SGB V Ziff. 3. beschriebenen medizinischen Voraussetzungen grenzen sich die medizinischen Vorsorgeleistungen gegenüber den inhaltsgleichen Leistungen der Krankenbehandlung und der Rehabilitation ab. Hinsichtlich der sonstigen Leistungsvoraussetzungen ist entsprechend dem differenzierten medizinischen Bedarf von einem gestuften Vorsorgeangebot auszugehen:

  • 4.1.ambulante Vorsorgeleistungen,
  • 4.2.ambulante [Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten],
  • 4.3.stationäre Vorsorgemaßnahmen.

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