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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 22 SGB V Ziff. 5. RS 1988/01, Vergütung

Nach § 85 Absatz 2 [Satz 5] SGB V wird für die Vergütung der Individualprophylaxe eine Pauschale vereinbart. Mit dieser Vergütung ist gleichzeitig die zahnärztliche Beratung (BEMA, ZA-EKV-Position Ä1) abgegolten.


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