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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 22 SGB V Ziff. 4. RS 1988/01, Ausgestaltung des Leistungsinhalts

Nach Absatz [5] beschließt der [Gemeinsame Bundesauschuss] in Richtlinien nach § 92 SGB V das Nähere über Art, Umfang und Nachweis der Untersuchungen. Hinsichtlich Art und Umfang werden in Absatz 2 folgende Untersuchungsinhalte und Aktivitäten vorgegeben:

  • -Befund des Zahnfleisches,
  • -Aufklärung über Krankheitsursachen und ihre Vermeidung,
  • -Erstellen von diagnostischen Vergleichen zur Mundhygiene, zum Zustand des Zahnfleisches und zur Anfälligkeit gegenüber Karieserkrankungen,
  • -Motivation und Einweisung bei der Mundpflege,
  • -Maßnahmen zur Schmelzhärtung der Zähne.

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