Category Image
Gesetze

EStG – Einkommensteuergesetz

Einkommensteuergesetz (EStG)
Steuerrecht
Navigation
Navigation

EStG – Einkommensteuergesetz



§ 112 EStG, Veranlagungszeitraum, Höhe

§ 112 angefügt durch G vom 23. 5. 2022 (BGBl. I S. 749).

(1) Für den Veranlagungszeitraum 2022 wird Anspruchsberechtigten eine einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale gewährt.

(2) Die Höhe der Energiepreispauschale beträgt 300 EUR.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Wählen Sie die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.