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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 80 EStG, Anbieter

Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 AltZertG sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.


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