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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.5.2. RS 2022/06, Beziehende von Renten

(1) Die gesetzlich krankenversicherten Beziehenden von Renten haben einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V abweichend vom Anspruch auf Krankengeld bei eigener Arbeitsunfähigkeit, wenn ihnen aufgrund der Begleitung nach § 44b SGB V ein Verdienstausfall entsteht (siehe auch Ziff. 4.2.2.2.). § 50 Absatz 1 SGB V findet keine Anwendung.

(2) Durch die Bewilligung von Renten kann der Anspruch auf Krankengeld dennoch zu kürzen sein (siehe Ziff. 14.8.).


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