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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.4.2. RS 2022/06, Beziehende von Teilarbeitslosengeld

(1) Beziehende von Teilarbeitslosengeld nach § 162 SGB III können einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V haben, sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 44b Absatz 1 SGB V erfüllen. Ein Teilarbeitslosengeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmende, die mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben, eine ihrer Beschäftigungen verlieren. Das Teilarbeitslosengeld erhalten sie als Ersatz für das entfallene Einkommen.

(2) Die Ausführungen des Ziff. 14.2.1.1.4.1. gelten.


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