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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 14.2.1.1.1.5. RS 2022/06, Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit

Üben Versicherte während ihrer Elternzeit eine zulässige Beschäftigung nach § 15 Absatz 4 BEEG aus, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V bei einer Begleitung nach § 44b SGB V für diese Beschäftigung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wird während der Elternzeit keine Beschäftigung ausgeübt, besteht hingegen kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Ziff. 14.2.1.1.11.1.).


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