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HGB – Handelsgesetzbuch



§ 327a HGB, Erleichterung für bestimmte kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

§ 325 Absatz 4 Satz 1 ist auf eine Kapitalgesellschaft nicht anzuwenden, wenn sie ausschließlich zum Handel an einem organisierten Markt zugelassene Schuldtitel im Sinn des § 2 Absatz 1 Nummer 3 WpHG mit einer Mindeststückelung von 100 000 EUR oder dem am Ausgabetag entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung begibt.


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