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AufenthG – Aufenthaltsgesetz

Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
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AufenthG – Aufenthaltsgesetz



Anlage AufenthG, (zu § 20a Absatz 3 Nummer 2, § 20b)

Tabelle
Merkmal nach § 20b Absatz 1 NummerPunkte bei Erfüllung des Merkmals
14
23
32
41
51
63
72
81
92
101
111
121
Die Mindestpunktzahl beträgt 6 Punkte.

Anlage angefügt durch G vom 16. 8. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) (1. 6. 2024).


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