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Grundsätze

GKV-SVS – Satzung des GKV-Spitzenverbandes

Satzung des GKV-Spitzenverbandes [GKV-SVS]
Sozialversicherungsrecht
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GKV-SVS – Satzung des GKV-Spitzenverbandes



Anlage 2 § 2 GKV-SVS, Haftungsrisiken

Haftungsrisiken im Sinne von Anlage 2 § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind die Schließung (§ 159 SGB V) und die Insolvenz (§ 160 SGB V, §§ 11, § 13 ff. InsO) von Krankenkassen.


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