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Richtlinien

PAR-RL – PAR-Richtlinie

Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (PAR-Richtlinie) [PAR-RL]
Sozialversicherungsrecht
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PAR-RL – PAR-Richtlinie



§ 10 PAR-RL, Adjuvante Antibiotikatherapie

(1) Bei besonders schweren Formen der Parodontitis, die mit einem raschen Attachmentverlust einhergehen, können systemisch wirkende Antibiotika im zeitlichen Zusammenhang mit der antiinfektiösen Therapie verordnet werden.

(2) Eine mikrobiologische Diagnostik sowie eine lokale Antibiotikatherapie sind nicht Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung.


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